Lebenslagen

Familie und Kinder

Mit der Lebenslage "Familie und Kinder" wollen wir die Angebote der Verwaltung und die Regelungsmöglichkeiten durch Gerichte aufzeigen und einen Überblick darüber geben, in welchen Lebenslagen in service-bw Sie genauere Informationen finden.

Über alternative Formen der traditionellen Vater-Mutter-Kind-Familien – Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften, Lebenspartnerschaften, Alleinstehende mit Kind – informiert das Kapitel "Familie in der Gesellschaft (LL)".

Die Vereinbarkeit von "Familie und Beruf (LL)" ist ein Thema, das vor allem Frauen betrifft, da in der Regel sie es sind, die beruflich eine Pause einlegen, um sich einige Zeit ganz den Kindern zu widmen. Elternzeit wird jedoch auch für Väter immer interessanter.

In den Kapiteln "Finanzielle Hilfen für Familien (LL)" und "Steuerliche Vergünstigungen für Familien (LL)" finden Sie Informationen über staatliche Unterstützungen, die Sie als Eltern in Anspruch nehmen können.

Sie haben Probleme im Umgang mit Ihren Kindern und wissen nicht, was Sie tun sollen? Oder Sie sind von familiärer Gewalt betroffen und möchten sich und Ihre Kinder schützen? Das Kapitel "Familienberatung, Erziehung und sonstige Hilfen (LL)" bietet Ihnen einen Überblick, welche Hilfsangebote es gibt und wohin Sie sich mit welchen Problemen wenden können.

Haben Sie schon einmal über eine Adoption nachgedacht? Oder haben Sie bereits Kinder und machen sich Gedanken darüber, wer für sie sorgen wird, falls Ihnen etwas zustößt? Im Kapitel "Adoption und Vormundschaft (LL)" erfahren Sie, welche Bedingungen jeweils erfüllt sein müssen.

Das Leben in der Familie kann manchmal auch konfliktreich sein. Besonders wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, lassen sich die Auseinandersetzungen nicht immer außergerichtlich lösen. Informieren Sie sich im Kapitel "Familien vor Gericht (LL)" über Fragen zum Unterhalt, Umgangsrecht und verwandte Themen.

Im abschließenden Kapitel finden Sie weiterführende Informationen und Links (LL) zu den Informationsangeboten anderer Anbieter.